Freie Parzellen

Nach erfolgter Besichtigung ist ein Interessenbekundungsformular herunterzuladen, auszufüllen und zu unterschreiben. Mit diesem meldet man sich dann beim Vorsitzenden.

Freie Parzellen zur Verpachtung

Wichtige Fragen und Antworten

Wenn Sie einen Garten auf dieser Seite oder in unseren Aushängen entdecken, der Ihnen zusagt, gehen Sie wie folgt vor:

  1. Sie nehmen Kontakt zu dem jeweiligen Pächter*in auf. Die Handynummer steht am jeweiligen Gartentor.
  2. Sie vereinbaren mit dem Pächter einen Besichtigungstermin vor Ort
  3. Wenn Sie die Besichtigung beendet und weiterhin Interesse an dem Garten haben, nehmen Sie Kontakt zum Vorsitzenden per Mail auf und bekunden Ihr Interesse.
  4. Hierzu füllen Sie entweder vor Ort oder bei Ihnen zu Hause (Als Download hier) den Vordruck für die Interessenbekundung aus.
  5. Der Vorsitzende wird Sie dann an einem Termin persönlich ins Vereinsheim einladen und Sie auf die Interessentenliste schreiben. Der Vorstand wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen; bei Zu- aber auch bei Absage. Bitte beachten Sie, dass Sie sich für jede einzelne Parzelle auf die Interessentenliste setzen lassen müssen. Nach Beendigung des Vermarktungsverfahrens, werden die Daten wieder gelöscht!
  1. Sie kommen am offenen Sprechtag ins Vereinsbüro
  2. Sie füllen einen Auftrag zur Schätzung aus (oder machen dies bereits zu Hause, hier der Download) und geben eine Schätzung in Auftrag.
  3. Gleichzeitig geben Sie sämtliche Ihnen vorliegenden Unterlagen (Flurkarte, Baigenehmigungen etc.) im Vereinsbüro ab (werden für die Schätzung benötigt).
  4. Der Schätzer wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen und einen Termin zur Schätzung abmachen. Denken Sie bitte daran, dass bei der Schätzung der Ist-Zustand des Gartens aufgenommen wird. Der Garten muss sich in einem gut gepflegten und nach der Gartenordnung gerichteten Zustand befinden.
  5. Die Schätzung findet in Ihrem Beisein statt.
  6. Nachdem die Schätzer die Schätzung fertig geschrieben haben, wird diese dem Vorstand zugestellt. Der Vorstand sendet die Schätzung inkl. der Schätzerrechnung an Sie weiter oder händigt Ihnen die Schätzung und die Rechnung persönlich aus. Zu Beachten ist, dass die aufgelisteten Mängel innerhalb von 6 Wochen nach Aushändigung der Schätzung vom derzeitigen Pächter behoben wird.
  7. Der Garten wird nach Schätzsumme in den Aushängen und auf der Internetseite veröffentlicht. Die Allgemeine Mindestaushangtfrist ist 3 Wochen.
  8. Nach dem Ende der Veröffentlichungsfrist, wird der Zuschlag erteilt und der Übergang geregelt.
  • die mit dem Pächter ausgehandelte Ablösesumme der Parzelle
  • 2% der Schätzsumme als Übertragungsgebühr
  • 100,00 € Mitgliedsbeitrag im Jahr p. P. (anteilig auf die Monate herabgerechnet)
  • 0,19 €/m² Pacht pro Jahr (für beispielsweise 333 m² bezahlt man also 63,27 € Pacht im Jahr)
  • 25,56 € Stromvorauszahlung
  • 15,00 € Aufnahmegebühr in den Verein

Die Jahresabrechnung erfolgt immer zum Ende des jeweiligen Pachtjahres.

Bei schönem Wetter empfehlen wir Ihnen einen Rundgang durch unser Vereinsgelände vorzunehmen.

Interessenbekundungen bitte ausschließlich per Mail an den Vorstand richten (Stefan.Steinmeyer@feldmark-hastedt.de).

Telefonische Nachfragen und Termine für Besichtigungen werden durch den jeweiligen Pächter beantwortet (Telefonnummer steht an der jeweiligen Gartenpforte).

Weitere Parzellen zur Verpachtung befinden sich bereits in der Vorbereitung und werden bald hier veröffentlicht