Unsere Wasserbeauftragten

Man geht in den Garten und dreht den Wasserhahn auf und das Wasser fließt wie selbstverständlich. Sei es für den persönlichen Gebrauch, die Teichnachfüllung oder zum Bewässern. Für diesen reibungslosen Ablauf in unserem Verein kümmern sie Manfred Mohrwinkel und Ralf Neumann als Wasserbeauftragte.

Es ist wichtig, dass die Wasserleitungen/Systeme sich stets im guten zustand befinden. Wasserhähne müssen gangbar sein, Schächte sauber und möglichst trocken gehalten werden. Nur so kann einer Verrottung entgegengewirkt werden.

Für alle Wartungsarbeiten am Wassersystem auf den Parzellen, sind die jeweiligen Pächter*innen zuständig.

Ralf Neumann

0152 – 52383896

Manfred Mohrwinkel

0176 – 52292881

Pool’s

Pool’s sind in Kleingärten nicht erlaubt. Die Gartenordnung schreibt vor, dass man lediglich Planschbecken mit einer maximalen Höhe von 50 cm und einem maximalen Durchmesser von 2,00 Metern in der Zeit zwischen April und Oktober aufstellen darf.

Diese Regelung wurde vor allem hinsichtlich der Einsparungen von Wasser beschlossen. Die Einhaltung dieser Regelung wird von den Wasserbeauftragten kontrolliert.

Wofür darf ich das Wasser verwenden?

Das Wasser aus der Leitung hat keine Trinkwasserqualität, da das Wasser von November bis März in den Leitungen steht. Möchte man das Wasser zum Verzehr benutzen, so ist dieses vorher abzukochen.

Das Wasser darf u. a. genutzt werden

  • für die Befüllung von Planschbecken
  • für den Abwasch von Geschirr
  • für das Kaffee oder Tee kochen
  • für das Bewässern seiner Blumen