Gemeinschaftsdienst am Sa. 08.08.2020

Liebe Vereinsmitglieder,

beim letzten Gemeinschaftsdienst gab es Irritationen über das Arbeitsmaterial, welches zu jedem Gemeinschaftsdienst mitgebracht werden sollte. Zu jedem Gemeinschaftsdienst ist vom jeweiligen Pächter bzw. der Pächterin folgende Arbeitsmaterialien selbst mitzubringen:

  • Schubkarre
  • Spaten
  • Harke
  • Handschuhe
  • Handschere (zum schneiden/stutzen)
  • Rechen / Besen

Sollte man zum Gemeinschaftsadienst ohne diese Materialien erscheinen, so wird man von den Gemeinschaftsdienst-Koordinatoren wieder nach Hause geschickt und muss zum nächsten Gemeinschaftsdienst erscheinen. Für die Gemeinschaftsarbeit am Samstag, den 08.08.2020 haben wir vorgesehen, langsam zurückzuschneiden. Daher bitten wir Alle, auf jedem Fall eine Schere zum Gemeinschaftsdienst mitzubringen.

Ich habe meinen Termin vergessen, wann ich zum Gemeinschaftsdienst erscheinen muss. Was kann ich tun?
Am Anfang des Jahres wurde jedem Pachtgrundstück die Termine für Gemeinschaftsarbeit zugewiesen. Wir wollen das Modell der Gemeinschaftsarbeit jedoch grundlegend ändern und die Termine der Gemeinschaftsarbeit vorgeben, jedoch soll jeder Pächter bzw. jede Pächterin selbst entscheiden können, wann er oder sie zum Gemeinschaftsdienst erscheint. Daher darf man auch bereits in diesem Jahr an egal welchen Gemeinscahftsarbeits-Tag erscheinen.

Wann die Gemeinschaftsarbeit stattfindet, ist in den Aushängen veröffentlicht. Wichtig ist, dass jedes Pachtgrundstück 2 x 3 Stunden im Jahr zur Gemeinschaftsarbeit erscheint. Ansonsten wird jeder nicht gearbeitete Termin mit 30,00 € berechnet.

Wann muss ich zum Gemeinschaftsdienst erscheinen?
Der Beginn des Gemeinschaftsdienstes ist am jeweiligen Samstag um 09:00 Uhr. Auf Grund besserer Koordination wäre es gut, wenn man sich bereits ab 08:50 Uhr auf dem Gelände des Vereinsheimes einfinden könnte.

Darf mein Ehe-/Lebenspartner bei der Gemeinscahftsarbeit helfen?
Jedem Pächter bzw. jeder Pächterin bleibt es selbst überlassen, wen er mit zur Gemeinschaftsarbeit bringt. Jedoch ist die Ableistung der Gemeinschaftsarbeit auf 3 Stunden pro Pachtgrundstück festgelegt. Wenn ein Freund oder Ehe-/bzw. Lebenspartner hilft, muss dennoch die 3 Stunden Gemeinschaftsarbeit an dem Tag geleistet werden. Eine Aufteilung bzw. Leistung von 2 Personen a 1,5 Stunden ist nicht mehr möglich!

Ich habe verpasst zur Gemeinschaftsarbeit zu erscheinen, was nun?
Wenn man vergessen hat, an der Gemeinschaftsarbeit teilzunehmen und der letzte Termine der Gemeinschaftsarbeit vorbei ist, so muss man für jeden nicht wahrgenommenden Arbeitsdienst 30,00 € an den Verein zahlen. Eine Rechnung dafür, wird im Laufe des letzten Quartals zugestellt.