Änderungen für die Gemeinschaftsarbeit 2021

Liebe Vereinsmitglieder,

die Saison 2021 steht bevor. Bereits jetzt arbeitet der Vorstand mit Hochdruck an der Planung und Organisation der neuen Saison. In diesem Jahr wird die Gemeinschaftsarbeit etwas umstrukturiert. Über die wesentlichen Änderungen, möchten wir hier informieren:

  1. Keine festen Arbeitstermine mehr

    Ab diesem Jahr bleibt es jedem Pächter bzw. jeder Pächterin selbst überlassen, zu welchen Gemeinschaftsarbeitstage er oder sie erscheint. Wichtig ist nur, dass am Ende des Jahres zwei Arbeitsdienste abgeleistet wurden sind und dieses entsprechend auf der Unterschriftenliste vermerkt ist. Die Termine, an denen die Arbeitsdienste stattfinden, hängen in den Aushängen aus und stehen auf der Internetseite.

  2. Ausschuss von Mitgliedern ab 70 Jahren

    Bereits im letzten Jahr hat der Vorstand die Mitglieder, die das 75. Lebensjahr vollendet haben, von der Gemeinschaftsarbeit befreit. In Dezember Vorstandssitzung hat man sich darauf geeinigt, das Alte auf nunmehr 70 Jahre zu senken. Sollten Sie das 70. Lebensjahr vollendet haben, werden Sie bitte bei einen der Sprechtage vorstellig, damit wir Sie von der Liste streichen können. Nicht, dass am Ende des Jahres eine Rechnung ins Haus flattert.

  3. Handwerkszeug

    Wir möchten nochmals darauf hinweisen, dass zu jedem Gemeinschaftsarbeitsdienst die geforderten Arbeitsgeräte mitgebracht werden. Sollte man ohne Arbeitsgerät kommen, kann man nicht an der Gemeinschaftsarbeit teilnehmen und wird nach Hause geschickt. Der Termin muss dann entsprechend nachgeholt werden

  4. Keine Teilung der Arbeitszeit mehr möglich

    Seit diesem Jahr entfällt die Partnerregelung. Das heißt, dass jedes Pachtgrundstück pro Jahr 2 x 3 Stunden Gemeinschaftsarbeit verrichten muss. Dieses darf nicht mehr zwischen zwei Personen aufgeteilt werden. Man darf gerne zu zweit zum Arbeitsdienst erscheinen. Beide Personen, müssen dann jedoch jeweils die vollen 3 Stunden anwesend sein. Das Mitbringen von Kindern, ist aus versicherungstechnischen Gründen leider nicht möglich.

  5. Am Ende zählt die Unterschrift

    Das Kontroll-System wurde verbessert. Zu Beginn der Gemeinschaftsarbeit wird man namentlich erfasst; dass man anwesend ist. Am Ende der Gemeinschaftsarbeit muss man in einer Unterschriftenliste für den geleisteten Arbeitsdienst unterschreiben. Wichtig ist, dass man auch wirklich unterschreibt, da am Jahresende die Rechnungen für die Gemeinschaftsarbeit maschinell erstellt werden und man ansonsten eine Rechnung bekommt.

Der Vorstand ist stets bemüht, das Vereinsgelände sauber, ordentlich und attraktiv zu halten. Dieses ist nur unter Mitwirkung jedes einzelnen Pächters möglich. An den Gemeinschaftsarbeitsdiensttagen, werden die Rabatten und Wege des Vereins gepflegt und bearbeitet. Daher ist es wichtig, dass jeder einzelne mit anpackt.

Der Vorstand