Begehung durch den Vorstand

Vom 13. – 22. August 2021 wird der Vorstand zur vierteljährlichen Begehung durch das Gelände gehen und Mängel erfassen. Geschaut wird u. a. ob

  • die Gärten verwildert oder in einem nicht annehmbaren Zustand sind
  • die Grenzen zu den Nachbarn sauber sind (1 Spatenbreite)
  • die Hecken den in der Gartenordnung festgelegten Regularien entsprechen (nicht höher als 1,10 m und tiefer als 50 cm)
  • der Weg vor den Hecken sauber und von Grünbesuchs befreit ist
  • die Zäune und Hecken von Ackerwinde befreit sind
  • ein Schild an der Pforte vorhanden ist (Name, Wegename+Parzellen-Nr, ggf. Telefonnummer für Notfälle)
  • die Gartenordnung im allgemeinen eingehalten wir

Sollten Mängel auffallen, so wird der Vorstand die betroffenen Pächter:innen unverzüglich schriftlich in Kenntnis setzen. Der Vorstand erinnert an die bei der Jahreshauptversammlung beschlossene „Sanktionsliste„. So wird beispielsweise für eine nicht saubere Grenzen zu den Nachbarn 15,00 € in Rechnung gestellt.

Durch die Begehung unseres Vereinsgeländes erhoffen wir uns, dass die Pächter:innen ein Gespür für die Einhaltung der Gartenordnung entwickeln. Erfahrungen aus dem letzten Jahr zeigen, dass wir uns bereits auf einen guten Weg befinden.

Begehungen sind die Grundlage für ein gutes Miteinander und die Steigerung der Attraktivität des Vereinsgeländes. Der Vorstand wünscht allen Pächter:innen eine schöne Sommerzeit.