Kollektivversicherung Feuer entfällt zum 01.01.2022
Der Versicherungsschutz für Feuerschäden über den Kollektivvertrag des Landesverbandes entfällt ab 01.01.2022! Wer keine Versicherung für seine Laube und das darin befindliche Inventar hat, muss ab dem 1. Januar selbst für eine Versicherung sorgen! Über eine Kleingartenversicherung können Feuer- und Einbruch-Diebstahlschäden sowie Glasbruch und Sturmschäden versichert werden! Aufräumkosten, die nach einem Totalschaden anfallen können durchaus […]